Definition:
Qualifizierte Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. In Tagespflege können pro Tagespflegeperson bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden.
Grundvoraussetzungen:
- kindgerechte Räumlichkeiten
- Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft
- Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes
Wie werde ich qualifizierte Tagespflegeperson?
- Vorstellungsgespräch bei Mobile Familie e.V.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Hausbesuch durch Mobile Familie e.V.
- Qualifizierungskurs oder pädagogische Berufsausbildung (z. B. Kinderpflegerin)
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Überprüfung der Räumlichkeiten durch einen Mitarbeiter von Mobile Familie e.V.
- Antrag auf Pflegeerlaubnis
Was verdiene ich als qualifizierte Tagespflegeperson?
Die Tagespflegeperson erhält Pflegegeld vom zuständigen Jugendamt. Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt.
| Betreuungszeit / Woche | Pflegegeld mit Qualifizierungszuschlag / Monat / Kind |
| 10 Stunden | 117,90 € |
| bis 15 Stunden | 176,85 € |
| bis 20 Stunden | 235,80 € |
| bis 25 Stunden | 294,75 € |
| bis 30 Stunden | 353,70 € |
| bis 35 Stunden | 412,65 € |
| bis 40 Stunden | 471,60 € |
| bis 45 Stunden | 530,55 € |
| mehr als 45 Stunden | 589,50 € |
Aktualisierter Stand: Januar 2012
Zusätzliche Leistungen des Jugendamtes:
1. Unfallversicherung BGW: 79,38 €/Jahr
übernimmt das Jugendamt anteilmäßig
für jeden gefördert betreuten Monat gegen Vorlage der
abgeschlossenen Police und des Kontobeleges.
2. Zuschuss zur privaten Altersvorsorge
die Hälfte der nachgewiesenen Kosten (max. 39,80
€/Monat).
Zuschuss zur Krankenversicherung (nicht bei
Familienversicherung)
50 % der nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen.
Seit 1. Januar 2009 müssen Tagespflegepersonen alle
Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit
versteuern. Allerdings können Ausgaben, die durch die
Betreuung entstehen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zu den
Betriebskosten zählen unter anderem Kosten für Strom
und Wasser, Spiel- und Bastelmaterial, Essen, Windeln, Telefon- und
Fahrtkosten. Die Betriebsausgaben können anhand einer
Pauschale angegeben werden. Diese Pauschale ist seit 1. Januar 2009 auf
300 Euro für ein Vollzeitkind festgesetzt worden. Sie wird
anteilig gekürzt, wenn Kinder weniger als 8 Stunden
täglich betreut werden.
Der tatsächliche Gewinn (Einnahmen abzüglich der
Betriebsausgaben) muss bei der Steuererklärung angegeben
werden.
Download: Exceltabelle Gewinnberechnung 2012 unter www.tagesmutter-in.de (ohne Gewähr)
| Welche Versicherungen sind nötig? | |
| Berufshaftpflichtversicherung: | Kosten trägt Mobile Familie e.V. |
| Unfallversicherung: | Kosten trägt das zuständige Jugendamt |
| Rentenversicherung: | Maximal die Hälfte der Kosten übernimmt das Jugendamt |
| Krankenversicherung: | Hälfte des Beitrages zahlt das Jugendamt (nicht bei Familienkrankenversicherung) |
Mobile Familie e.V. sucht neue Tagespflegepersonen
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und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

