Definition:

Qualifizierte Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. In Tagespflege können pro Tagespflegeperson bis zu 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden.

Grundvoraussetzungen:

  • kindgerechte Räumlichkeiten
  • Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft
  • Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes

Wie werde ich qualifizierte Tagespflegeperson?

  1. Vorstellungsgespräch bei Mobile Familie e.V.
  2. Polizeiliches Führungszeugnis
  3. Ärztliches Attest
  4. Hausbesuch durch Mobile Familie e.V.
  5. Qualifizierungskurs oder pädagogische Berufsausbildung (z. B. Kinderpflegerin)
  6. Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  7. Überprüfung der Räumlichkeiten durch einen Mitarbeiter von Mobile Familie e.V.
  8. Antrag auf Pflegeerlaubnis

Was verdiene ich als qualifizierte Tagespflegeperson?

Die Tagespflegeperson erhält Pflegegeld vom zuständigen Jugendamt. Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt.


Betreuungszeit / Woche Pflegegeld mit Qualifizierungszuschlag / Monat / Kind
10 Stunden 117,90 €
bis 15 Stunden 176,85 €
bis 20 Stunden 235,80 €
bis 25 Stunden 294,75 €
bis 30 Stunden 353,70 €
bis 35 Stunden 412,65 €
bis 40 Stunden 471,60 €
bis 45 Stunden 530,55 €
mehr als 45 Stunden 589,50 €

Aktualisierter Stand: Januar 2012

Zusätzliche Leistungen des Jugendamtes:

1. Unfallversicherung BGW: 79,38 €/Jahr
übernimmt das Jugendamt anteilmäßig für jeden gefördert betreuten Monat gegen Vorlage der abgeschlossenen Police und des Kontobeleges.
2. Zuschuss zur privaten Altersvorsorge
die Hälfte der nachgewiesenen Kosten (max. 39,80 €/Monat).
Zuschuss zur Krankenversicherung (nicht bei Familienversicherung)
50 % der nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen.

Seit 1. Januar 2009 müssen Tagespflegepersonen alle Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit versteuern. Allerdings können Ausgaben, die durch die Betreuung entstehen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zu den Betriebskosten zählen unter anderem Kosten für Strom und Wasser, Spiel- und Bastelmaterial, Essen, Windeln, Telefon- und Fahrtkosten. Die Betriebsausgaben können anhand einer Pauschale angegeben werden. Diese Pauschale ist seit 1. Januar 2009 auf 300 Euro für ein Vollzeitkind festgesetzt worden. Sie wird anteilig gekürzt, wenn Kinder weniger als 8 Stunden täglich betreut werden.
Der tatsächliche Gewinn (Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben) muss bei der Steuererklärung angegeben werden.

Download: Exceltabelle Gewinnberechnung 2012 unter www.tagesmutter-in.de (ohne Gewähr)

Welche Versicherungen sind nötig?
Berufshaftpflichtversicherung: Kosten trägt Mobile Familie e.V.
Unfallversicherung: Kosten trägt das zuständige Jugendamt
Rentenversicherung: Maximal die Hälfte der Kosten übernimmt das Jugendamt
Krankenversicherung: Hälfte des Beitrages zahlt das Jugendamt
(nicht bei Familienkrankenversicherung)

Mobile Familie e.V. sucht neue Tagespflegepersonen

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